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SCHULORDNUNG DER ADOLF-REICHWEIN-SCHULE

Grundsätze

Wir, die Schüler/innen und Lehrer/innen, wollen mit dieser Schulordnung dazu beitragen, ein geordnetes Schulleben zu führen. Grundsätzlich achten sich alle Mitglieder der Schul-gemeinde gegenseitig, gehen respektvoll miteinander um und bemühen sich um einen freundlichen Umgangston. Deshalb verpflichten wir uns gegenseitig die Rechte des anderen zu respektieren. Dazu gehören die Achtung der Meinung, Anschauungen und des Eigentums anderer und natürlich auch die Achtung des Eigentums der Schule. Die Bereitschaft zu einer friedlichen Lösung von Konflikten wird vorausgesetzt. Die Schulordnung gilt auch ohne Unterschrift im Sinne eines „Schulvertrags“.

1) Verhalten der Lehrer/innen

Die Lehrer/-innen beginnen und schließen den Unterricht pünktlich. Sie geben Hausauf-gaben vor dem Pausengong. Sie führen eine sorgfältige Aufsicht und helfen bei Konflikten.

2) Verhalten der Schüler/innen

a) Verhalten auf dem gesamten Schulgelände

Wir dürfen keine Gegenstände mitbringen, die den Schulalltag stören oder andere Personen gefährden könnten. Dazu zählen Laserpointer und jegliche Art von Waffen. Die Benutzung von elektronischen/technischen Geräten wie Handys, Playern, Smartphones, Kopfhörern, Spielekonsolen, Laptops etc. ist nicht erlaubt, wenn sie nicht unterrichtlichen oder schulischen Belangen dienen. Sie verbleiben ausgeschaltet in den Schultaschen.

b) Verhalten vor dem Unterricht

Wir dürfen nicht mit Skateboards, Inlinern und ähnlichem, Fahrrädern, Mofas, Mopeds oder Kleinkrafträdern auf das Schulgelände fahren. Wir benutzen die vorgesehenen Abstellplätze. Den Eingang müssen wir freihalten. Die Aula dürfen wir ab 7.30 Uhr als Aufenthaltsraum nutzen. Wir erscheinen pünktlich zum Unterrichtsbeginn. Wenn die Lehrer/innen 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen sind, ist der/die Klassensprecher/in verpflichtet, dies der Schulleitung oder im Sekretariat zu melden.

c) Verhalten in den Pausen

In den 15-Minuten-Pausen verlassen wir Gebäude A und C sowie das obere Stockwerk des Gebäudes B und alle Gänge. Dabei dürfen Fluchtwege nicht durch Taschen versperrt werden. Wir halten uns auf dem Schulhof oder in der Aula auf. Wir unterlassen das Rennen und Toben in der Aula. Mit dem Gong zum Unterricht holen die Lehrer/innen: im Bauteil B die Schüler/innen an den Treppen, für die Klassenräume im Bauteil A auf dem Schulhof ab. Für die Fachräume im Bauteil A (EG) und im Bauteil C gehen die Schüler/innen mit dem Gong zu ihrem Raum.

In den 5-Minuten-Pausen dürfen wir uns in Absprache mit den Lehrer/innen vor dem Klassenraum aufhalten. In Doppelstunden kann die Pause flexibel gesetzt werden. Die Pausen werden auch zum Raumwechsel und für Toilettenbesuche genutzt. Wenn wir die Unterrichtsräume wechseln, nehmen wir unsere Schultaschen mit.

d) Verlassen des Schulgeländes

Wir verlassen während der Unterrichtszeit und in den Pausen das Schulgelände nicht eigenmächtig. Nur wenn unsere Eltern dies vorher schriftlich beantragen, dürfen wir in Ausnahmefällen das Schulgelände verlassen. Uns kann aber auch die Erlaubnis versagt werden, wenn dies aus pädagogischen Gründen notwendig erscheint.

Wenn wir trotzdem das Schulgelände verlassen, entfällt die Aufsichtspflicht der Lehrer/innen, und unsere Eltern haften für uns.

e) Fehlzeiten im Unterricht

Fehlzeiten sind grundsätzlich schriftlich zu entschuldigen. Die Entschuldigung muss spätestens am 3. Tag eingehen. Für den Sport- und Wahlunterricht beachten wir die separaten Regeln.

f) Verhalten auf dem Schulhof und in der Cafeteria

Wir unterlassen gefährliche Spiele und verhalten uns so, dass uns und anderen nichts passieren kann. Niemand darf andere bedrohen oder belästigen. Wir werfen keine Schneebälle. In der Cafeteria stellen wir uns richtig an und drängeln nicht. Die Mentoren der Klassen 5 unterstützen die aufsichtführenden Lehrer/innen. Verletzungen sind dem aufsichtführenden Lehrer/innen mitzuteilen.

g) Verhalten in den Schülertoiletten

Wir achten auf Sauberkeit in den Toiletten.

Während des Unterrichts und der 5-Minuten-Pausen erhalten Schüler/innen einen Schlüssel aus der Klasse für die Toilette. Der Toilettengang wird in einer Liste, die im Klassenbuch/Kursbuch eingeheftet ist, eingetragen. Die Aula-Toiletten sind nur in den großen Pausen für die Schüler/innen der 5. und 6. Klassen geöffnet. In den großen Pausen werden die Außen- und die Aulatoiletten von aufsichtführenden Lehrer/innen geöffnet bzw. geschlossen und von den Abschlussklassen kontrolliert.

h) Rauchen auf dem Schulgelände

Das Rauchen auf dem Schulgelände ist für alle Personen gesetzlich verboten und vor dem Schulgelände nicht erwünscht. Der Bürgersteig und die Parkplätze gehören zum Schulgelände.

3) Unterricht, Räume und Materialien

a) Verhalten in den Unterrichtsräumen, im Unterricht und im Schulgebäude

Wir befolgen die Anweisungen der Lehrer/innen. Wir halten unsere Klassenregeln ein. Wir packen unsere Arbeitsmaterialien ohne Aufforderung aus und halten unsere Klassenräume sauber. Abfälle gehören in den Mülleimer. Im Schulgebäude tragen wir keine Mützen, Kappen und Kapuzen, man muss uns erkennen können. Wir essen nicht im Unterricht und kauen keinen Kaugummi auf dem Schulgelände. Trinken im Unterricht ist erlaubt, spezielle Anweisungen der Lehrer/innen werden dabei beachtet. In den Pausen öffnen wir die Fenster, Sauerstoff ist wichtig. Wir schließen zum Unterrichtsende des Tages alle Fenster und stellen die Stühle hoch. Kreidetafeln werden am Stundenende vom Tafeldienst gewischt.

b) Umgang mit Unterrichtsmaterialien

Einrichtungsgegenstände, Wände, Lernmaterialien und Bücher werden sorgfältig behandelt. Wir binden unsere Bücher zum Schutz ein und versehen sie mit Namen. Bei Verlust oder starker Beschädigung müssen wir die Materialien bezahlen.

4) Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung

Sollten wir die Regeln der Schulordnung nicht einhalten, werden wir von den Lehrern/innen oder von der Schulleitung dafür zur Verantwortung gezogen. Je nach Art und Schwere der Verstöße werden Maßnahmen von der Schule festgelegt. 

5) Vertragsbindungen

Durch meine Unterschrift unter den „Schulvertrag“ bestätige ich, dass ich die Regeln in unserer Schulordnung akzeptiere und einhalte.