Corona-Meldungen
Regeln und UmgangNachstehend sind die Meldungen der Schulleitung chronologisch aufgeführt. Die aktuellste Meldung steht ganz oben.
27.04.2022
14:00 Uhr
Hinweise zum neuen Hygieneplan 10.0
Liebe Schulgemeinde,
wir hoffen, alle hatten schöne und erholsame Osterferien und
konnten die Zeit genießen!
Vom HKM haben wir den angekündigten Hygieneplan 10.0
erhalten, nachfolgend die Zusammenfassung der relevanten
Punkte für unseren Schulalltag.
Testung
- Ab 02.05.2022 keine Testungen in der Schule und auch
keine Vorlage von Test-Ergebnissen, um am
Präsenzunterricht teilzunehmen. - Allen Schüler*innen und Lehrkräfte werden wöchentlich
zwei Tests zur Verfügung gestellt, die freiwillig zu Hause
durchgeführt werden können.
(Hier warten wir noch auf genaue Bestimmungen, wie das
Procedere laufen soll.)
Masken
- Keine Verpflichtung zum Tragen von medizinischen
Masken - Empfehlung zum Tragen bei einem positiven Fall in einer
Klasse / Lerngruppe bis zum Ende der Woche
Meldung von Infektionen
- Alle hessischen Schulen sind weiterhin verpflichtet, beim
Gesundheits- und Schulamt die positiven Fälle zu melden,
d.h. bitte informieren Sie weiterhin die Klassenlehrkräfte
und schicken die Testergebnisse per Email an mail@ars-
langen.de.
Musik und Sport, AG, Ganztag
- Keine Einschränkungen mehr
Hygiene- / Schutzmaßnahmen
- Alle 20 Minuten für 5 Minuten Stoßlüftung
- Filtergeräte in den Jahrgänge 5 und 6 werden weiter
betrieben - Regelmäßiges Hände waschen
- Die Husten- und Nies-Etikette beachten
- Möglichst Körperkontakt (Umarmungen etc.) vermeiden
Teilnahme am Präsenzunterricht
- Schüler*innen, die mit ärztlichem Attest belegen, dass sie
selbst oder Haushaltsangehörige im Fall einer Infektion
aufgrund einer bestätigten Vorerkrankung oder
Immunschwäche dem Risiko eines schweren
Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären, können von der
Teilnahme am Präsenzunterricht befreit werden. Es bedarf
eines entsprechenden Attests, das bei der Schulleitung
vorgelegt werden muss. Diese Schüler*innen müssen am
Distanzunterricht teilnehmen, haben aber keinen Anspruch
auf eine besondere Form.
Praktika, Schulfahrten, Veranstaltungen
- Alles findet regulär statt
- Bei Praktika gelten die Regelungen des jeweiligen
Betriebs, also z.B. auch eine einrichtungsbezogene
Impfpflicht. Bitte beachtet dies bei der Wahl des
Praktikumsplatzes. - Bei Klassen- und Kursfahrten gelten die Regelungen des
jeweiligen Zielorts.
Probe Feueralarm
- Zu Beginn des neuen Schuljahres muss jede
Klassenlehrkraft das Verhalten im Brandfall mit der Klasse
besprechen, den Weg vom Klassenraum zum jeweiligen
Hof durchführen und einen Vermerk hierzu im Klassenbuch
machen. Des Weiteren muss einmal der Alarm-Ton
„vorgeführt“ werden, ohne dass der Raum verlassen
werden muss.
Grundsätzlich gilt, dass das jeweilige Gesundheitsamt bei Bedarf Regelungen wie Quarantäne, Maskenpflicht, Testung
etc. individuell oder kreisbezogen erlassen kann.
In der ersten Schul-Woche nach den Ferien wird noch dreimal wöchentlich nach den bisherigen Regelungen getestet bzw. es sind Bürgertests vorzulegen, wenn man nicht geimpft oder genesen ist.
Wir wünschen allen einen guten Start in diese letzte Phase des
Schuljahres.
Bleiben Sie/bleibt gesund
Herzlichst
Marianne Kral
Dateianhänge:
30.03.2022
08:46 Uhr
Aktuelles Ministerschreiben sowie Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung
Liebe Schulgemeinde,
in der Anlage sende ich Ihnen das neueste Ministerschreiben zum aktuellen Schul- und Unterrichtsbetrieb ab nächster Woche.
Die wesentlichen Änderungen habe ich Ihnen unten kurz zusammengefasst.
ab Montag, 04. April Entfall der Maskenpflicht
- Empfehlung zum Tragen und zur täglichen Testung bei einem positiven Fall
- Testrhythmus (3 x in der Woche) bleibt zunächst bestehen
- bis 29.04. werden diese auch ins Testheft eingetragen
- bis 29.04. können SuS vom Präsenzunterricht abgemeldet werden
Planung ab Montag, 02. Mai
- Aufhebung der Testpflicht
- Möglichkeit der Abmeldung vom Präsenzunterricht (nur noch per Attest)
- Lehrkräfte und Schüler*innen erhalten 2 kostenlose Tests zur Testung zuhause
- Hygieneplan 10.0 ist in Bearbeitung
Bitte besprechen Sie mit Ihren Kindern diese Regelungen. Und bitte weisen Sie darauf hin, wie wichtig trotz allem weiterhin das Tragen einer Maske ist. Wir haben in der Vergangenheit einfach gemerkt, dass das wirklich schützt.
Also die Bitte an alle: Weiterhin besonnen bleiben und auf sich und seine Mitmenschen achten. Dafür ein herzliches Dankeschön.
Viele Grüße
Marianne Kral
Dateianhänge:
Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb
Verordnung zum Basisschutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus (Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung – CoBaSchuV -)
17.03.2022
10:00 Uhr
Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb
Liebe Schulgemeinde,
mit Ministerschreiben v. 16.03.2022 wurden die nachfolgenden aktuellen Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb weitergereicht.
Für uns als Schule gilt zunächst, dass die Regelungen, die im Moment herrschen bis zum 04.04.2022 beibehalten werden.
Das bedeutet:
- Am Sitzplatz müssen keine Masken getragen werden, das Tragen bis zum Platz bleibt weiterhin bestehen.
- Der Testrhythmus bleibt weiterhin bestehen; bei uns wird also am Montag/Dienstag und Donnerstag getestet.
- Ausnahme: Lerngruppen, in denen es eine positive Testung gab, werden 7 Tage lang täglich getestet und die Maskenpflicht am Platz bleibt erhalten.
Beste Grüße
Marianne Kral
Dateianhänge:
Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb
01.02.2022
12:00 Uhr
Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb
Liebe Schulgemeinde,
heute gab es neue Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb, die die am 17.01. geänderte CoSchuV zur Grundlage haben.
Folgendes hat sich durch die erwähnte Verordnungsänderung geändert:
- Der Mindestquarantänezeitraum bis zur Freitestung für Schülerinnen und
Schüler, die mit infizierten Personen in einem Haushalt leben oder durch das Gesundheitsamt
als Kontaktpersonen identifiziert wurden, wurde von sieben auf fünf Tage verkürzt (§ 6 Abs. 9 CoSchuV). - Eine Freitestung ist auch mittels kostenfreiem Bürgertest ermöglicht worden. Es ist kein PCR-Test erforderlich.
- Es wurde klargestellt, dass vollständig geimpften oder genesenen Schülerinnen und Schülern das regelmäßige schulische Testangebot ebenfalls in seinem
vollen Umfang zur Verfügung steht (§ 13 Abs. 3 CoSchuV). Dieses Angebot ist nicht auf einen Test pro Woche begrenzt.
Die Testheftnutzung wird euch/Ihnen auf der angeführten Übersicht erklärt.
Besonders hervorzuheben ist, dass vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler einen tagesaktuellen Eintrag im Testheft auch dann — allerdings
nur am Tag der Testung — als Testnachweis im außerschulischen Bereich nutzen können, wenn sie nicht im vollen Umfang am schulischen Testangebot teilnehmen,
und dass Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren weiterhin das Testheft auch als Ersatz für einen sonst erforderlichen Impf- oder Genesungsnachweis
nutzen können. (siehe Anlage)
Die Dauer des Genesenenstatus ist mit Wirkung vom 15. Januar 2022 von bisher sechs Monaten auf 90 Tage verkürzt worden. Diese Verkürzung betrifft auch in der
Vergangenheit liegende Erkrankungen; der Genesenennachweis ist daher insbesondere bei länger zurückliegenden Erkrankungen auf seine weitere Gültigkeit hin zu überprüfen. Der Zeitraum beginnt nach wie vor mit der Testung, mit der die vorherige Infektion nachgewiesen worden ist.
Beste Grüße
Marianne Kral
Schulleiterin
Dateianhänge:
Nutzung schulisches Testheft
25.01.2022
12:00 Uhr
Mitteilung des Gesundheitsamts
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
das Gesundheitsamt des Kreis Offenbach kann aktuell keine Nachverfolgung / Kontaktaufnahme mit infizierten Personen mehr leisten. Deshalb erhalten alle, die sich dort melden bzw. gemeldet werden, nur noch die angefügte Information (siehe Dateianhang), nach der man sich verhalten soll. Sollten Sie / solltet ihr betroffen sein, bitten wir, das in der Information beschriebene Vorgehen einzuhalten.
Bitte melden Sie/meldet weiterhin positive Ergebnisse unter der bekannten Corona-Adresse (mail@ars-langen.de) bzw. bei den Klassenlehrkräften.
Wenn ein Kind bei uns in der Schule einen positiven Selbst-Test hat, erhaltet ihr weiterhin von den testenden Lehrkräften die Bescheinigung der positiven Testung entweder über das Testheft oder über einen gesonderten Zettel, sollte das Testheft nicht mitgeführt sein. Mit diesem geht ihr in ein Testzentrum, um einen PCR Test zu erhalten.
Sobald es weitere Neuigkeiten gibt, informieren wir natürlich umgehend.
Dateianhänge:
Mitteilung des Gesundheitsamts
18.01.2022
12:00 Uhr
Corona-Kinderregeln in Hessen
die Regelungen zum Umgang mit Covid-19 ändern sich ständig. In der beigefügten Übersicht, die von der hessischen Staatskanzlei herausgegeben wurde, sind die aktuellen Regelungen sehr übersichtlich dargestellt.
Dateianhänge:
Corona-Kinder-Regeln in Hessen