Klassenarbeiten
Wo : Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) Allgemein gilt: Schriftliche Arbeiten müssen mindesten fünf Unterrichtstage vorher angekündigt werden ( 33 Abs. 1 VOGSV) Klassenarbeiten und Lernkontrollen m…
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Wo : Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) Allgemein gilt: Schriftliche Arbeiten müssen mindesten fünf Unterrichtstage vorher angekündigt werden ( 33 Abs. 1 VOGSV) Klassenarbeiten und Lernkontrollen m…