Adolf-Reichwein-Schule Langen (Hessen) • Kreis Offenbach

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Grundsätze

Wir, die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer, wollen mit dieser Schulordnung ein geordnetes Schulleben ermöglichen. Alle Mitglieder der Schulgemeinde achten aufeinander, gehen respektvoll miteinander um und bemühen sich um einen freundlichen Umgangston. Dazu gehört die Achtung der Meinungen, Anschauungen und des Eigentums anderer sowie die Bereitschaft, Konflikte friedlich zu lösen.

Die Schulordnung gilt auch ohne Unterschrift im Sinne eines Schulvertrags.

1. Verhalten der Lehrkräfte

Die Lehrkräfte beginnen und schließen den Unterricht pünktlich. Sie geben Hausaufgaben vor dem Pausengong, führen eine sorgfältige Aufsicht und helfen bei Konflikten.

2. Türen verschlossen halten

Die Türen sind vor Beginn des Unterrichts geschlossen zu halten. Ausgenommen sind die Aula und der Verwaltungstrakt.

3. Verhalten der Lernenden

a) Auf dem gesamten Schulgelände

Wir bringen keine Gegenstände mit, die den Schulalltag stören oder andere Personen gefährden könnten. Dazu zählen Laserpointer, Feuerwerkskörper oder jegliche Arten von Waffen.

b) Nutzung digitaler Endgeräte

Die Nutzung von Handys ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Ausnahme ist das Grüne Klassenzimmer für die Schulabgangsklassen.

Alle elektronischen und technischen Geräte bleiben ausgeschaltet in den Schultaschen, wenn sie nicht unterrichtlichen oder schulischen Belangen dienen.

Bei Klassenfahrten der Klassen 5 und 6 ist die Mitnahme von Handys untersagt; die Regelung für die Klassen 7 bis 10 obliegt den Klassenlehrkräften.

Die Abnahme benutzter Geräte wird dokumentiert. Nach dreimaliger Abnahme wird eine Elterninformation über die Klassenlehrkraft weitergeleitet. Alle weiteren Einzelheiten regelt die Nutzungsordnung für digitale Endgeräte.

c) Vor dem Unterricht

Wir fahren nicht mit Skateboards, Inlinern, Fahrrädern, Mofas, Mopeds, Rollern oder Kleinkrafträdern auf das Schulgelände und benutzen die vorgesehenen Abstellplätze. Den Eingang halten wir frei. Die Aula dürfen wir ab 7.30 Uhr als Aufenthaltsraum nutzen.

Wir erscheinen pünktlich zum Unterrichtsbeginn. Sind die Lehrkräfte zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, meldet dies die Klassensprecherin oder der Klassensprecher der Schulleitung oder dem Sekretariat.

Vor Haus 2 und im Bereich von Haus 10 warten wir mit Abstand vor den Räumen und halten Durchgangsmöglichkeiten frei. Für den Unterricht in Haus 1 wird im Erdgeschoss vor den Räumen gewartet; für den Unterricht im Obergeschoss von Haus 1 warten wir im Erdgeschoss an den Treppenaufgängen auf die Lehrkraft.

d) Aufenthalt in den Gängen

Vor dem Unterricht halten wir uns nicht in den Gängen auf, sondern auf dem Schulhof oder in der Aula. Nach der sechsten Stunde dürfen wir uns zu Lernzwecken in den Gängen aufhalten (Haus 10, Zugänge zur Aula, Sekretariat, Schulsozialarbeit). Die Klassen 5 und 6 beschränken sich während der 7. Stunde auf die Aula und den Schulhof. Ausnahmen bilden Haus 2, die Pavillons und die Aufgänge zur Aula.

e) Verhalten in den Pausen

In den 20-Minuten-Pausen verlassen wir Haus 2 und Haus 10 sowie das obere Stockwerk von Haus 1 und alle Gänge. Fluchtwege dürfen nicht durch Taschen versperrt werden. Wir halten uns auf dem Schulhof oder in der Aula auf und unterlassen das Rennen und Toben in der Aula, da sie als Lernort dient und dies Verletzungen vermeidet.

Mit dem Gong zum Unterricht holen die Lehrkräfte die Lernenden ab: in Haus 1 an den Treppen, für die Klassenräume in Haus 2 auf dem Schulhof. Für die Fachräume in Haus 2 (EG) und in Haus 1 gehen wir mit dem Gong zu unserem Raum.

f) Verlassen des Schulgeländes

Wir verlassen das Schulgelände während der Unterrichtszeit und in den Pausen nicht eigenmächtig. Nur wenn die Eltern dies vorher schriftlich beantragen und die Klassenlehrkraft es genehmigt, dürfen wir in Ausnahmefällen das Schulgelände verlassen. Die Erlaubnis kann aus pädagogischen Gründen versagt werden. Beim Verlassen des Schulgeländes entfällt die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte, und die Eltern haften.

g) Fehlzeiten im Unterricht

Fehlzeiten sind grundsätzlich schriftlich zu entschuldigen. Die Entschuldigung muss spätestens am 3. Tag nach der Erkrankung eingehen. Für den Sport- und Wahlunterricht gelten die separaten Regeln. Bei Krankmeldung ist zusätzlich eine Entschuldigung mit Unterschrift der Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten erforderlich. Arzttermine sind möglichst auf den Nachmittag zu legen.

h) Auf dem Schulhof und in der Cafeteria

Wir unterlassen gefährliche Spiele und verhalten uns so, dass niemand zu Schaden kommt. Niemand darf andere bedrohen oder belästigen. Wir werfen keine Schneebälle. In der Cafeteria stellen wir uns ordentlich an und drängeln nicht. Verletzungen werden der aufsichtführenden Lehrkraft mitgeteilt.

i) In den Schülertoiletten

Wir achten auf Sauberkeit. In den großen Pausen werden die Aula-Toiletten von der aufsichtführenden Lehrkraft geöffnet und geschlossen. Die Außentoiletten sind in den großen Pausen für alle ab der 7. Klasse geöffnet; die Aula-Toiletten stehen in den großen Pausen den Klassen 5 und 6 zur Verfügung.

Die Toilettenkabinen werden einzeln betreten. Sind alle Kabinen besetzt, wird vor der Eingangstür gewartet. Die Toiletten dienen nicht als Aufenthaltsraum und werden im sauberen Zustand verlassen.

j) Rauchen auf dem Schulgelände

Das Rauchen ist für alle Personen auf dem Schulgelände gesetzlich verboten und vor dem Schulgelände nicht erwünscht. Der Bürgersteig und die Parkplätze gehören zum Schulgelände. Das Mitbringen von Zigaretten, Vapes und Ähnlichem ist untersagt; die Gegenstände werden abgenommen, die Eltern werden informiert, und eine schriftliche Missbilligung folgt. Die Rauchutensilien können die Eltern bei der Lehrkraft abholen.

4. Nutzung von digitalen Endgeräten

  • Die Nutzung von Handys und Tablets ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
  • Ausnahme ist das Grüne Klassenzimmer für die Schulabgangsklassen; dort darf das Handy unter Achtung der Persönlichkeitsrechte genutzt werden.
  • Tablets dürfen während des Unterrichts nur mit Erlaubnis der Lehrkraft genutzt werden.
  • Zu Lernzwecken darf das iPad in den großen Pausen ausschließlich in der Aula genutzt werden.
  • Die Abnahme abgenommener Geräte wird im Lehrerzimmer protokolliert. Die Abholung erfolgt durch die Schülerinnen und Schüler oder die Eltern ab 13.15 Uhr im Lehrerzimmer.
  • Alle weiteren Details regelt die Nutzungsordnung für digitale Endgeräte (PDF).

5. Unterricht, Räume und Materialien

Wir befolgen die Anweisungen der Lehrpersonen und halten unsere Klassenregeln ein. Das Klassenzimmer halten wir sauber; Papiermüll kommt in die blaue Tonne, Restmüll in den schwarzen Mülleimer. Vor Beginn des Unterrichts legen wir alle Arbeitsmaterialien bereit.

Während des Unterrichts ist das Trinken erlaubt; besondere Anweisungen der Lehrperson sind zu beachten. Essen ist während des Unterrichts nicht erlaubt, Kaugummikauen ist in der Schule verboten. Das Tragen von Kappen und Mützen während des Unterrichts ist untersagt. Zum Unterrichtsende schließen wir alle Fenster, stellen die Stühle hoch, fahren die Tafeln herunter und wischen die Whiteboards ab.

Einrichtungsgegenstände, Wände, Lernmaterialien und Bücher behandeln wir sorgfältig. Bücher binden wir zum Schutz ein und versehen sie mit Namen. Bei Verlust oder starker Beschädigung sind die Materialien gemäß der LMF-Benutzerordnung zu ersetzen.

6. Gemeinschaftliches Miteinander

Unsere Schule ist ein Ort, an dem sich alle wohlfühlen sollen. Wir grüßen einander, verhalten uns rücksichtsvoll und verstehen uns als Lerngemeinschaft. Bei Problemen wenden wir uns an vertrauensvolle Lehrkräfte, an die Schulsozialarbeit oder an die Streitschlichterinnen und Streitschlichter.

7. Schulfremde Personen

Schulfremden ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände ohne Zustimmung der Schulleitung nicht gestattet. Besucherinnen und Besucher melden sich im Sekretariat an. Wer Schulfremde veranlasst, das Schulgelände zu betreten, wird verantwortlich gemacht, wenn diese stören oder gegen die Schulordnung verstoßen.

8. Energydrinks und Getränkedosen

Alle Arten von Energydrinks und Dosen sind verboten und dürfen in der Schule nicht verzehrt oder mitgeführt werden. Mitgebrachte Dosen werden abgenommen und entsorgt.

9. Zahnstocher

Zahnstocher sind verboten und dürfen an der Schule nicht genutzt oder mitgeführt werden. Eine Abnahme durch die Lehrkraft erfolgt; verschlossene Verpackungen können die Eltern wieder abholen.

10. Maßnahmen bei Verstößen

Halten wir die Regeln der Schulordnung nicht ein, werden wir dafür zur Verantwortung gezogen. Je nach Art und Schwere der Verstöße werden Maßnahmen von der Schule festgelegt und im Maßnahmenkatalog (PDF) genauer geregelt.

Erklärungen

  • 11. Unangemessenes VerhaltenHandlungen oder Äußerungen, die den respektvollen und sicheren Umgang miteinander stören – etwa Beleidigungen, Ausgrenzung, Gewalt, Mobbing oder respektloses Auftreten. Ziel der Schule ist es, durch klare Regeln, Gespräche und pädagogische Maßnahmen ein faires, rücksichtsvolles Miteinander zu fördern.
  • 12. MobbingDas wiederholte und absichtliche Ärgern, Ausgrenzen oder Verletzen einer Person über einen längeren Zeitraum. Mobbing kann verbal, körperlich oder online stattfinden und hat oft starke Folgen für Wohlbefinden und Selbstwertgefühl. Beim Mobbing gibt es keine unbeteiligten Personen (Täter, Mitläufer, Zuschauer).
  • 13. Respektvolles MiteinanderAlle gehen freundlich, fair und rücksichtsvoll miteinander um, akzeptieren unterschiedliche Meinungen, beleidigen oder grenzen niemanden aus und lösen Konflikte friedlich. So entsteht eine sichere und angenehme Lernatmosphäre, in der sich alle wohlfühlen und gut lernen können.

Kenntnisnahme und Unterschrift

Zu Beginn der Schulzeit an der ARS bestätigen Schülerinnen und Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten, dass sie die Schulordnung kennen und sich an die aufgeführten Regeln halten.

Schulordnung als PDF herunterladen (unterschriftsreife Fassung zum Ausdrucken)