Den Mitgliedsbeitrag vom Förderverein für ein Jahr.
Die Inanspruchnahme der Nachmittagsbetreuung ist an die Mitgliedschaft im Förderverein der Adolf-Reichwein-Schule gebunden.
Falls du folgende Leistungen: Asyl, Kinderzuschlag, Wohngeld, SGB II oder SGB XII beziehst, brauchst du kein Mitglied im Förderverein zu werden. Einen Nachweis über die bezogenen Leistungen reichst du bitte mit der Anmeldung ein.